Immer mehr Länder führen eine gesetzliche Pflicht ein, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu erstellen, zu übermitteln und zu empfangen, um eine elektronische Verarbeitung zu ermöglichen.
In Deutschland gilt ab 2025 im B2B-Bereich grundsätzlich die Pflicht zur E-Rechnung. Damit sind die klassischen Papierrechnungen und die beliebte PDF-Rechnung via E-Mail keine zulässigen Formate mehr.
E-Invoicing
Vorteile & Nutzen
- Bearbeitungsprozesse können vereinfacht und beschleunigt werden
- Fehleranfälligkeit minimieren (z.B. gegenüber OCR-Datenextraktion)
- Bezahlprozesse beschleunigen aufgrund kürzerer Durchlaufzeiten
- Kosten reduzieren (z.B. kein Drucker, kein Papier, kein Porto, kein OCR)
- Erfüllung gesetzlicher & Compliance Auflagen
E-INVOICING
Ein kurzer Überblick
Weltweit haben mehr als 80 Länder die elektronische Rechnungsstellung vorgeschrieben, und weitere 50 haben angekündigt, dass sie neue oder zusätzliche Vorschriften erlassen wollen. Man geht davon aus, dass bis 2030 die meisten der weltweit 200 Mehrwertsteuersysteme obligatorische kontinuierliche Transaktionskontrollen im Zusammenhang mit der Rechnung einführen werden.
Europa / EU
Die Digitalisierung in der EU soll vorangetrieben werden. Dies gilt auch für die Umsatzsteuer, um u.a. Betrugsmöglichkeiten zu reduzieren. Die EU-Kommission hat dafür die ViDA-Initiative ViDA (VAT in the Digital Age) mit verschiedenen Maßnahmen gestartet. Dazu gehört, dass in den Mitgliedsstaaten eine Pflicht zur elektronischen Rechnung sowie ein zentrales Meldesystem eingeführt wird. Einige Länder, wie Italien (FatturaPA) und Türkei (e-Fatura, e-Arşiv), haben bereits ausgereifte Mandate für die elektronische Rechnungsstellung. Andere Länder, wie Frankreich (Facture-X), Spanien (Facturae), Belgien (PEPOL BIS Billing) und Polen (Faktura KSeF) sind gerade dabei, solche Mandate einzuführen.
Deutschland
Unternehmen haben bisher die Wahl, in welchem Format (z.B. Papier, PDF, XML, EDI) sie ihre Rechnung stellen. Ausnahme: Im öffentlichen Bereich (B2G) gilt seit einigen Jahren die Pflicht zur XRechnung. Dies ist ein spezielles XML-Format, welches zentral von der KoSIT spezifiziert wird.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen gemäß Wachstumschancengesetz (Details siehe § 14 Umsatzsteuergesetz) im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen. Wird eine elektronische Rechnung versendet, dann ist der Empfänger grundsätzlich verpflichtet, diese zu verarbeiten. Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.) ist danach eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, um eine elektronische Verarbeitung zu ermöglichen. Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem. RL 2014/55/EU entsprechen (und damit der CEN-Norm EN 16931). D.h. die klassische Papierrechnung und die beliebte einfache PDF-Rechnung via E-Mail sind dann grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Die Finanzverwaltung hat bereits klargestellt (BMF-Schreiben vom 2.10.2023), dass die Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ein PDF-Dokument mit eingebetteter XML-Datei) den neuen Anforderungen entsprechen. Für den Übertragungsweg einer E-Rechnung (z.B. E-Mail, De-Mail, Business Netzwerk oder Portal) gibt es keine Vorschriften. Weitere Details inklusive Übergangsfristen und Ausnahmen finden Sie hier.
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Im Rahmen von E-Invoicing mit SAP® und OpenText™ bieten wir Ihnen sowohl Lösungen auf Basis bewährter SAP Technologien als auch Lösungen mittels des SAP Add-Ons Vendor Invoice Management (kurz VIM) by OpenText. Unser Portfolio umfasst dabei die folgenden Themen:
- Workshops, Analysen & Konzeption
- Kompletteinführung (XRechnung, ZUGFeRD u.a. Formate)
- Updates & Upgrades auf aktuelle Versionen
- Anpassungen, Erweiterungen & Optimierungen
- Support
Michael Reuter
Head of Enterprise Information Management